Wählerevidenz

Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger*innen


Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen.

Sie sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl), Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren, Europäischen Bürgerinitiativen sowie Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene (Landtagswahl, Gemeinderatswahl, allenfalls Bürgermeisterwahl oder Bezirksvertretungswahl).



Wählerevidenz für Auslandsösterreicher*innen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 15. Lebensjahr vollendet haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen oder Volksbefragungen in Österreich beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erforderlich.

Wohnen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, so steht es Ihnen frei, entweder die Mitglieder des Europäischen Parlaments Ihres Wohnsitz-Mitgliedstaates oder die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen.

Den Antrag können Sie per Post, Fax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Gemeinde, zu der Ihr Anknüpfungspunkt (Lebensbeziehung, Verbindung) zu Österreich besteht, stellen. Schließen Sie bitte dem Antrag Belege an, die zur Glaubhaftmachung des im Formular angeführten Anknüpfungspunktes geeignet sind.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz eingetragen.


Nähere Informationen erhalten Sie auch unter:  https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/2/2/Seite.320321.html


Formulare:

 Antrag auf Eintragung in die Bundes und/oder EU Wählerevidenz für Auslandsösterreicher*innen


Antrag auf Eintragung in die NÖ Landes-Wählerevidenz für Auslandsniederösterreicher*innen

Zuständig