Volksbegehren

Eintragungszeitraum

Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde in Österreichs (zu deren Amtsstunden) oder online via oesterreich.gv.at (Handysignatur, ID Austria, usw.) unterschrieben werden. Es gibt keine Bindung an den eigenen Hauptwohnsitz mehr. 

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens. 

Für die Unterstützung/Unterzeichnung eines Volksbegehrens ist immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. 


Wer kann ein Volksbegehren unterschreiben bzw. eine Unterstützungserklärung abgeben?

Der/die Unterstützungswillige muss

  • die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in der Wählerevidenz seiner Heimatgemeinde als wahlberechtigt eingetragen sein.

Wichtig: Ihre Unterstützungserklärung zählt bereits zum Gesamtergebnis des Volksbegehrens.  


Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.


Zuständig