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Das nächste Mal geöffnet:Mo, 16.09.2024 ab 08:00 Uhr
Dienstags kein Parteienverkehr
Schriftliche Anbringen die per E-Mail oder mit Telefax binnen offener Frist eingebracht werden und außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten als rechtzeitig eingebracht, wenn sie an folgende E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer übermittelt werden:
E-Mail: gemeinde@lassee.gv.at
Fax: +43 2213 231122
Wird außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Auch behördliche Entscheidungsfristen beginnen daher erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
(§ 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), § 86b Bundesabgabenordnung (BAO))
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