Die Hälfte des niederösterreichischen Energieverbrauchs wird für Wärmeerzeugung benötigt. In diesem Bereich sind einerseits große Potenziale für Energieeinsparung und andererseits bereits bewährte Technologien für die Einsparung von fossilen Energieträgern vorhanden. Nutzen auch Sie die Chance zur Sanierung, zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Moderne oder gut sanierte Gebäude benötigen weniger Energie, neue Heizungen arbeiten effizient und klimaschonend, PV- Anlagen und Elektromobilität haben Einzug in die Haushalte gehalten. Nutzen Sie die Förderaktionen für die Umsetzung Ihrer Bauvorhaben. Sichern Sie sich mit der Förderung von Bund und Land Niederösterreich einen finanziellen Beitrag zu Ihrem Projekt.
Landesförderungen in NÖ
• Wohnbauförderung Sanierung in NÖ
Die Förderung basiert auf einem 3 %igen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen über die Dauer von 10 Jahren.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Erfüllung bestimmter Kriterien eines Punktesystems.
• Wohnbauförderung Eigenheim Neubau
Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im
Nachhinein verzinst. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus dem Punktesystem für nachhaltige Bauweise, der Familienförderung sowie einem Bonus für die Lagequalität.
Informationen unter www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen für Sanierung und Neubau
Bundesförderungen
Ein Bonus von bis zu 5.000 Euro kann bei Sanierungen, in deren Rahmen auch ein Kesseltausch von Ölheizung auf eine alternative Heizform durchgeführt wird, abgeholt werden. Neu 2018/19: Auch Teilsanierungen werden gefördert!
Die genauen Förderhöhen sind abhängig von der Qualität der Sanierung, die betreffenden Gebäude müssen älter als 20 Jahre sein. Die Abwicklung erfolgt über die Bausparkassen oder direkt über die Online-Plattform der Kommunal Public Consult (KPC).
Förderhöhen im Detail:
• 5.000 Euro „Raus aus Öl“ - Bonus stärkt den Fokus auf Ersatz von Ölheizungen
• Bereits saniert + Umstellung des fossilen Heizsystems: bis zu 5.000 Euro Förderung
• Einzelbaumaßnahme + Umstellung des fossilen Heizsystems: bis zu 8.000 Euro Förderung
• Umfassende Sanierung + Umstellung des fossilen Heizsystems: bis zu 11.000 Euro Förderung
Gefördert werden Holzzentralheizungen, thermische Solaranlagen sowie Nah-/Fernwärmeanschlüsse inkl. Um- und Rückbau der Heizzentrale; Förderung von Wärmepumpen gelten nur nur bei umfassenden Sanierungen.
Umfassende und Teilsanierungen werden auch ohne Heizungstausch mit bis bis zu 6.000 Euro Förderung bedacht.
• Förderaktion Holzheizungen
Ab 1. März 2019 startet eine Förderaktion für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten (bei Tausch bestehender Holzheizungen) und Pelletkaminöfen. Das Lieferdatum der Anlage darf dabei nicht vor dem 1. März 2019 (Beginn der Förderaktion) liegen!
Gefördert werden:
• neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2005 ersetzen.
• Pelletkaminöfen , wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005 reduziert wird.
Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005) sowie Stückholzheizungen bzw. Holzvergaserkessel.
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Holzheizung eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. ART und HÖHE der Förderung:
einmaliger Investitionskostenzuschuss. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2005 durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen) => 800 Euro. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro.
Weitere Informationen: https://www.klimafonds.gv.at/call/holzheizungen-7/
• Förderaktion e- Mobilität
Ab 1. März gibt es eine neue Förderung zu E- Mobilität!
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz und für Betriebe unterstützt.
Weitere Informationen: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/foerderungsaktion-e-mobilitaet-fuer-private-2019-2020.html
• Bundesförderung PV Anlagen und Speicher - OeMag
Ab 11. März steht ein Fördertopf mit 15. Mio Euro für Photovoltaikanlagen und Speicher zur Verfügung.
Die Antragstellung ist ab dem 11.03.2019, 17:00 Uhr MEZ über ein online Formular möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist das Vorliegen aller für die Errichtung und den Betrieb der Anlage notwendigen Genehmigungen in erster Instanz oder Anzeigen erforderlich. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Prinzip first come-first served.
Gefördert werden:
1. die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen,
2. die Erweiterung von bestehenden Photovoltaikanlagen um einen Stromspeicher und die Erweiterung bestehender Stromspeicher
KEINE freistehenden Anlagen! §6.4
Die förderfähige Anlagenleistung bei Photovoltaik-Neuanlagen beträgt bis zu 500 kWp, Erweiterungen von Bestandsanlagen um bis zu 500 kWp sind ebenfalls förderfähig. Das Ausmaß der förderfähigen Speicherkapazität kann zwischen 0,5 kWh/kWp und 10 kWh/kWp installierter Photovoltaik-Engpassleistung betragen
Weitere Informationen: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/investitionsfoerderung/
• Kpc- Förderung PV Anlagen - Investförderung
Mit der kpc- Förderung werden neu installierte, netzparallele Anlagen mit einem Investzuschuss unterstützt.
Die maximale geförderte Größe/ Leistung beträgt dabei 5kWp (unabhängig von eigentlicher Größe/Leistung der Anlage)
Förderwerber können sein: Privathaushalte, Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Laufzeit: 01.03.2019 – maximal 30.11.2019 – Achtung: Fördertopf!! (4.3 Mio Euro)
Die Höhe des PAUSCHAL – Betrags (max. 35% der anerkannten Investkosten) richtet sich nach der Art der Anlage und beträgt bei:
Einzelanlagen
• freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak: 250 Euro/kWpeak.
• gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak: 350 Euro/kWpeak.
Gemeinschaftsanlagen
• Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak: 200 Euro/kWpeak.
• gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak: 300 Euro/kWpeak.
ACHTUNG: bei Privatpersonen gilt der BRUTTO – Betrag, bei Betrieben der NETTO Betrag für die Berechnung der Fördersumme.
Sonderform Contracting:
Bei Photovoltaik-Anlagen, die im Rahmen eines Contracting-Vertrages errichtet werden, ist der Contracting-Kunde bei Registrierung und Förderantrag als AntragstellerIn anzuführen. Die Förderung wird erst dann ausbezahlt, wenn die an den Contractor bezahlten Raten (inkl.Anzahlung) mindestens der Höhe der Förderung entsprechen.
Besondere Bestimmungen gibt es auch für Land/Forstwirte: nur bis max 5 kWp möglich! (Anlagengröße)
Einreichverfahren: wieder 2 –stufig
ERST einreichen nach abgeschlossener Planung und Fixierung Installations und Fertigstellungstermin!
Registrierung: (Zählpunktnummer) -> danach 12 Wochen Zeit zur Fertigstellung
Antragstellung: online- Antrag: Rechnungen, Prüfprotokoll, Förderformular, Nachweis Zählpunktnummer und Meldezettel (bei Privaten)
Infos und link:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/PV_
Handwerkerbonus
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Gewerbetreibenden bei der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung eines in Österreich gelegenen Wohnobjektes. Der/Die AntragstellerIn muss dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Für die beantragten Arbeitsleistungen können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen werden. Anträge können bis 31.12.2019 gestellt werden bzw. nur solange Budgetmittel vorhanden sind. Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro. www.handwerkerbonus.gv.at
Und nicht vergessen: Förderungen vom Land NÖ: www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen für Sanierung und Neubau
Kostenlose Beratung
erhalten Sie bei der Energieberatungshotline der Energie- und Umweltagentur NÖ unter der Telefonnummer 02742 221 44, Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr und Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, www.energieberatung-noe.at oder www.enu.at