In der Marktgemeinde Lassee befinden sich zwei Friedhöfe. Der Friedhof in Lassee wir von der Pfarre Lassee verwaltet (nähere Informationen dazu unter Pfarrfriedhof), der Schönfelder Friedhof ist ein Gemeindefriedhof und wird von der Marktgemeinde Lassee verwaltet.
Beim "Graberwerb" handelt es sich um den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden und entsteht durch die Bezahlung der Grabstellengebühr. Benützungsbewilligungen für Grabstätten werden für Erdgrabstellen und Urnennischen für die Dauer von zehn Jahren und für Grüfte für die Dauer von 30 Jahren erteilt. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet das Nutzungsrecht, eine Verlängerung ist möglich.
Alle Informationen zu den Gebühren finden Sie in der der Friedhofsgebührenordnung.
Mit dem Erwerb der Benützungsberechtigung sind eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden. Diese sind in der Friedhofsordnung festgelegt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im NÖ Bestattungsgesetz.