Hunde / An- u. Abmeldung, Abgaben und Hundemarke

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Für zugelaufene Hunde muss die Abgabe entrichtet werden, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Wer einen Hund zur Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass für den Hund bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wird.

Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen und die Abgabe zu entrichten. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als erworben.


Hundemarke

Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen der Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundemarke gegen Erstattung der Selbstkosten (€ 3,50) auszufolgen.

Bei Verlust der Hundemarke ist dem Halter des Hundes auf seinem Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.


Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis spätestens 15. Februar fällig.


Tarife gem. Hundeabgabenordnung:

Kategorie

Abgabe

Nutzhunde gem. § 2 Abs. 1 NÖ Hundeabgabegesetz 1979

€ 6,54

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz

€ 105,00

für alle übrigen Hunde

€ 28,00


Abmeldung

Die Abmeldung kann schriftlich oder persönlich im Gemeindeamt Lassee vorgenommen werden. Im Falle eines Umzuges muss ihr Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden. Falls Sie ihren Hund bei der Abgabenbehörde nicht abmelden, besteht die Abgabepflicht am bisherigen Wohnort weiter.

Zuständig

Formulare