Tourismus - Nächtigungstaxe und Interessentenbeitrag

Die Marktgemeinde Lassee erhebt gemäß § 13 des NÖ Tourismusgesetzes 2010 einen Interessentenbeitrag. Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung dieser Abgabe besorgen die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich. Beim Interessentenbeitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der von der Gemeinde mit Bescheid vorgeschrieben wird.

Abgabenpflicht

Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche in Niederösterreich zu Zwecken der Erwerbstätigkeit bzw. Vermietung oder Verpachtung in einer niederösterreichischen Gemeinde einen Standort haben.


Abgabenhöhe und Fälligkeit

Gemäß § 27 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2023 ist für das Kalenderjahr 2023 kein Interessentenbeitrag zu entrichten. Damit entfällt für das Jahr 2023 die Abgabenpflicht.

Hier finden Sie die jeweils gültigen Nächtigungstaxensätze und Formulare zur Abgabenerklärungen für Unterkunftgeber und Unternehmen.

Zuständig