Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. 

Höhe: 3 % der Bemessungsgrundlage

Fälligkeit: bis 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten