Meldeangelegenheiten

Meldeauskunft / Meldebestätigung

Verwaltungsabgaben:

  • bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
  • bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00

Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.

2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.


Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz (die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt.)

Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentliche Urkunden und Meldezettel vom aktuellen Hauptwohnsitz

Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde.

Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde und Meldezettel.

Abmeldung bei Verzug im Inland: die Abmeldung erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes im Gemeindeamt der neuen Wohnsitzgemeinde.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorlage beider Meldezettel.

Unterkunftnehmer+innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).


Downloadformular Meldezettel

Zuständig