Ehrungen

Ehrungen Geburtstage/Ehejubliäen 

Die persönliche Gratulation durch den Bürgermeister findet im 5-Jahres Rhythmus ab dem 80. Geburtstag bzw. der Goldenen Hochzeit statt. Vor der persönlichen Übergabe wird seitens der Gemeinde das Einverständnis für den Besuch und die Veröffentlichung eines Fotos in den Gemeindemedien eingeholt und ein Termin vereinbart.

Die persönliche Überreichung der Ehrengaben des Landes NÖ durch den Bezirkshauptmann oder einen Vertreter findet ab dem 100. Geburtstag bzw. der Eisernen Hochzeit statt. Die Ehrengaben aus Anlass des 90. und 95. Geburtstages bzw. der Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden im Postweg versandt.

Hinweis:

Da die Eheschließungsdaten nicht vollständig erfasst sind (und diese auch nicht eingetragen werden müssen), werden Sie ersucht – falls eine Ehrung Ihrerseits erwünscht ist – dies im Gemeindeamt mitzuteilen.



Richtlinien über die Zuerkennung von Ehrungen für Bürger*innen sowie Mitgliedern von ortsansässigen Vereinen und Organisationen

Diese wurden vom Gemeinderat der Marktgemeinde Lassee am 28.09.2022 beschlossen.


Richtlinien Ehrungen 

Zuständig

Formulare