Feuerbrand

Allgemeines zur Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“: 

Die Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen. Folgende Pflanzen gelten als Wirtspflanzen: BIRNE Pyrus, QUITTE CydoniaWEISSDORN oder ROTDORN Crataegus, ZWERGMISPEL Cotoneaster, APFEL Malus, FELSENBIRNE Amelanchier, FEUERDORN Pyracantha, MISPEL Mespilus, VOGELBEERE od. EBERESCHE Sorbus, APFELBEERE Aronia, ZIERQUITTE Chaenomeles, GLANZMISPEL Photinia, WOLLMISPEL Eriobotrya.


Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr!  

Die leicht übertragbare Krankheit unterliegt der MELDEPFLICHT!!! 


Wie erkenne ich die Symptome?

Die typischen Merkmale für Feuerbrand sind:

  • braune Pflanzenteile
  • hakenförmige Verkrümmung junger Triebe
  • eindeutig, aber sehr selten sichtbar, ist der Bakterienschleim


Was tun bei Verdacht auf Feuerbrand ?

Wenn Sie die typischen Symptome an einer Ihrer Wirtspflanzen erkennen, oder auch nur der Verdacht auf Feuerbrand besteht, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

1. Berühren Sie NIEMALS verdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile

2. Informieren Sie UMGEHEND ihre Gemeinde - der Feuerbrand-Beauftragte kommt unentgeltlich zu Ihnen und begutachtet die Pflanzen

3. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Feuerbrand-Beauftragte Ihrer Gemeinde alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten

4. Der Feuerbrand-Sachverständige wird dann die Pflanze besichtigen

     → Es besteht kein Feuerbrand-Verdacht → kein weiteres Vorgehen

     → Es besteht der Verdacht auf Feuerbrand → FB-Sachverständiger klärt Verdacht ab u. schreibt gegebenenfalls die zu setzenden Maßnahmen vor

5. Die Rodung bzw. der Ausschnitt darf NUR von eingeschulten Personen durchgeführt werden (auch von Pflanzenbesitzer nach Einschulung durch FB-Sachverständigen).

6. Derzeit entstehen dem Pflanzenbesitzer keine Kosten für die Abklärung.


Bitte melden Sie jeden Verdacht sofort am Gemeindeamt oder direkt dem FB-Beauftragten. 


Zuständig