Biber und Fischotter: Maßnahmen - Umgang - Prävention - Förderung

Während Fischotter und Biber ehemals als in Österreich ausgerottet galten, sind diese aufgrund gesetzlicher Schutzbestimmungen und Schutzbemühungen wieder weit verbreitet. Das Land Niederösterreich bietet daher seit vielen Jahren Beratungen bei Konfliktfällen und auch Förderungen zur Zäunung von Fischteichen zum Schutz vor Ausfraß durch den Fischotter an. Seit Jänner 2023 wird auch eine Förderung für Maßnahmen zur Verhütung von Schäden durch den Biber angeboten. 

Wenn durch Biber Gefährdungen oder Schäden verursacht werden, die durch Prävention nicht bewältigt werden können, kann unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Naturschutzgesetz 2000 auch eine Ausnahmebewilligung für weitere Maßnahmen (z.B. Entfernen von Biberdämmen, Eingriff in die Biberpopulation) beantragt werden. Dieser Antrag muss beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutzabteilung eingehen.

Um Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit diesen Wildtieren zu unterstützen und damit auch das Verständnis für das Zusammenspiel unterschiedlicher öffentlicher Interessen zu schärfen, wurde die Wildtierhotline eingerichtet.


Nähere Informationen und Formulare finden Sie auf der Wildtier-Informationsseite des Landes.


Information zur Förderung für Präventionsmaßnahmen bei Schäden durch den Fischotter und Biber

Zuständig